In aller Kürze
Diese AGB regeln die Bedingungen für Maklerleistungen von Lucius & Bismarck Immobilienlösungen. Maklerverträge über Wohnimmobilien müssen in Textform abgeschlossen werden (§ 656a BGB). Bei Kaufvermittlungen gilt der Halbteilungsgrundsatz (§ 656c BGB): Käufer und Verkäufer zahlen jeweils die gleiche Provision.
Als Verbraucher haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn der Maklervertrag im Fernabsatz (z. B. über unsere Website) geschlossen wird. Das vollständige Muster-Widerrufsformular finden Sie in § 6 dieser AGB.
Rechtlicher Hinweis — BGH-Urteil vom 06.03.2025 (I ZR 138/24)
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Ein Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz (§ 656d BGB) führt zur Gesamtnichtigkeit der Provisionsvereinbarung. Eine geltungserhaltende Reduktion ist nicht möglich. Lucius & Bismarck Immobilienlösungen hält den Halbteilungsgrundsatz strikt ein und berechnet Käufer und Verkäufer stets gleiche Provisionsanteile.
§ 1Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Maklerleistungen von Lucius & Bismarck Immobilienlösungen, Inhaber Prof. Dr. Ralph Lucius (nachfolgend „Makler"), gegenüber Auftraggebern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Für Verbraucher gelten ergänzend die zwingenden Vorschriften der §§ 656a ff. BGB, §§ 312 ff. BGB sowie das Bürgerliche Gesetzbuch in seiner jeweils geltenden Fassung.
§ 2Maklerauftrag & Textform (§ 656a BGB)
2.1 Gegenstand
Der Makler wird als Nachweismakler (Nachweis der Gelegenheit zum Vertragsschluss) und/oder Vermittlungsmakler (aktive Herbeiführung des Vertragsschlusses) tätig, je nach vertraglicher Vereinbarung.
2.2 Textform bei Wohnimmobilien
Der Maklervertrag über den Kauf oder Verkauf einer Wohnimmobilie (Eigentumswohnung, Einfamilienhaus einschließlich Einliegerwohnung oder untergeordneter gewerblicher Nutzung) bedarf gemäß § 656a BGB der Textform.
Textform ist gewahrt durch schriftlichen Vertrag, E-Mail, Telefax oder Nutzung unseres Online-Kontaktformulars (§ 126b BGB). Die mündliche Vereinbarung allein begründet keinen Provisionsanspruch bei Wohnimmobilien.
2.3 Gewerbeimmobilien & Grundstücke
Bei der Vermittlung von Gewerbeimmobilien und Grundstücken ohne Wohnnutzung gelten die allgemeinen Maklerrechtsvorschriften (§§ 652, 653 BGB). Ein Maklervertrag kann hier auch konkludent (durch schlüssiges Verhalten) zustande kommen, wenn der Auftraggeber Exposés abruft, Besichtigungen wahrnimmt oder auf andere Weise erkennen lässt, dass er die Maklertätigkeit in Anspruch nehmen möchte.
§ 3Verbrauchereigenschaft (§ 656b BGB)
Die Vorschriften der §§ 656a–656d BGB (Maklervertrag über Wohnimmobilien) gelten nur für Verträge zwischen dem Makler und einem Verbraucher (§ 13 BGB).
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer erhalten auf Anfrage gesonderte Vertragskonditionen, die in einem individuellen Maklerauftrag festgelegt werden.
§ 4Provision
BGH-Urteil 06.03.2025 — Halbteilungsgrundsatz strikt einzuhalten
Gemäß dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.03.2025 (I ZR 138/24) führt jede Konstruktion, bei der der Käufer mehr als 50 % der Gesamtprovision trägt — auch durch versteckte Kaufpreisabschläge —, zur Gesamtnichtigkeit der Provisionsvereinbarung. Lucius & Bismarck hält den Halbteilungsgrundsatz ohne Ausnahme ein.
4.1 Kaufvermittlung Wohnimmobilien — Halbteilungsgrundsatz
Bei der Vermittlung oder dem Nachweis von Wohnimmobilien (Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen) an Verbraucher gilt der Halbteilungsgrundsatz nach § 656c BGB: Käufer und Verkäufer zahlen jeweils dieselbe Provision.
- Gesamtprovision
- 7,14 % des beurkundeten Kaufpreises inkl. 19 % USt.
- Anteil Verkäufer
- 3,57 % des beurkundeten Kaufpreises inkl. 19 % USt.
- Anteil Käufer
- 3,57 % des beurkundeten Kaufpreises inkl. 19 % USt.
Dieser Satz ist marktüblich in Schleswig-Holstein und entspricht dem gesetzlichen Halbteilungsgrundsatz. Eine einseitige Abwälzung auf den Käufer (§ 656d BGB) ist nur möglich, wenn der Verkäufer keine Provision schuldet; in diesem Fall kann der Käufer maximal denselben Provisionssatz zahlen, den der Verkäufer schuldet.
4.2 Gewerbeimmobilien, Grundstücke, sonstige Objekte
Die Provision für die Vermittlung von Gewerbeimmobilien, Grundstücken und sonstigen Objekten wird individuell im Maklerauftrag vereinbart. Sie ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelmandat.
4.3 Vermietungsvermittlung
Bei der Vermittlung von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip gemäß § 2 Abs. 1a WoVermittG: Der Auftraggeber der Maklertätigkeit (i. d. R. der Vermieter) trägt die Provision. Mieter zahlen keine Provision an den Makler.
4.4 Fälligkeit & Zahlungsbedingungen
Der Provisionsanspruch entsteht mit dem wirksamen Abschluss des vom Makler nachgewiesenen oder vermittelten Hauptvertrags (notarieller Kaufvertrag). Die Provision wird mit dem Tag der notariellen Beurkundung fällig und ist innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
Die Provisionspflicht besteht unabhängig von der späteren tatsächlichen Abwicklung des Hauptvertrags, sofern die Kaufpreiszahlung oder die Übergabe der Immobilie durch den Käufer schuldhaft verhindert wurde.
4.5 Verbot der Doppeltätigkeit
Der Makler ist zur dem § 654 BGB widersprechenden Doppeltätigkeit (provisionspflichtige gleichzeitige Wahrnehmung von Interessen beider Seiten) nicht berechtigt, sofern dies nicht ausdrücklich offengelegt und von beiden Parteien schriftlich genehmigt wurde.
§ 5Pflichten des Maklers
5.1 Nachweis- und Vermittlungstätigkeit
Der Makler erbringt seine Leistungen nach den Grundsätzen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Er überprüft die vom Eigentümer übermittelten Objektangaben auf offensichtliche Widersprüche, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren inhaltliche Richtigkeit. Maßgeblich für Eigentumsverhältnisse, Belastungen und baurechtliche Zulässigkeit sind ausschließlich Grundbuchauszug, behördliche Unterlagen und amtliche Auskünfte.
5.2 Weiterbildungspflicht
Der Makler und alle unmittelbar an der Maklertätigkeit beteiligten Personen erfüllen die gesetzliche Weiterbildungspflicht von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren gemäß § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV.
5.3 Energieausweis-Pflichtangaben
Der Makler stellt sicher, dass in allen Immobilienexposés und Anzeigen die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben aus dem Energieausweis (§ 80 GEG) enthalten sind: Energieeffizienzklasse, Energieverbrauch/-bedarf, Heizungsart und Baujahr.
§ 6Widerrufsrecht für Verbraucher (§§ 312, 355 BGB)
Wichtig — Fehlerhaftes Widerrufsrecht hat gravierende Folgen
Fehlt das Muster-Widerrufsformular oder ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen — der Verbraucher kann den Vertrag dann noch bis zu einem Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen (§ 356 Abs. 3 Satz 1 BGB).
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns — Lucius & Bismarck Immobilienlösungen, Prof. Dr. Ralph Lucius, Waldblick 14, 24113 Molfsee, E-Mail: info@luciusbismarckimmobilienloesungen.de, Telefon: +49 (0)1590 1910 542 — mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular weiter unten verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf eingegangen ist.
Ausnahme: Beginn der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist
Wenn Sie verlangt haben, dass die Maklertätigkeit während der Widerrufsfrist beginnt, haben Sie uns bei einem wirksamen Widerruf einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistungen entspricht (§ 357 Abs. 8 BGB). Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB).
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
Muster-Widerrufsformular (Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB)
An:
Lucius & Bismarck Immobilienlösungen
Prof. Dr. Ralph Lucius
Waldblick 14
24113 Molfsee
E-Mail: info@luciusbismarckimmobilienloesungen.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
__________________________________________________________
Beauftragt am (*): ___________________________________
Name des/der Verbraucher(s): _________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _____________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _________________________________________
Datum: ______________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
Widerrufsadresse per E-Mail:
§ 7Haftung
7.1 Haftungsumfang
Der Makler haftet für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen entstanden sind, unbeschränkt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Makler nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und auch dann nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
7.2 Ausnahmen
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen der zwingenden gesetzlichen Haftung.
7.3 Haftung für Objektangaben
Für die Richtigkeit der Angaben in Exposés und Vermarktungsunterlagen, die auf Informationen des Eigentümers beruhen, übernimmt der Makler keine Gewähr. Grundbuchinhalte, behördliche Auskünfte und Gutachten haben Vorrang vor Exposéangaben.
§ 8Datenschutz & Geldwäschegesetz
8.1 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Maklervertrags erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieser AGB ist. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).
8.2 Geldwäschegesetz (GwG)
Als Immobilienmakler unterliegen wir den Pflichten des Geldwäschegesetzes (GwG). Wir sind verpflichtet, die Identität unserer Vertragspartner zu überprüfen (§§ 10 ff. GwG) und entsprechende Unterlagen aufzubewahren. Ihre Mitwirkung bei der Identitätsfeststellung (Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises) ist gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für die Leistungserbringung.
§ 9Barrierefreiheit (BFSG)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 für Anbieter digitaler Dienste gegenüber Verbrauchern.
Kleinstunternehmen im Sinne des BFSG (weniger als 10 Beschäftigte undJahresumsatz oder -bilanzsumme unter 2 Mio. Euro) sind von den Pflichten ausgenommen (§ 3 Nr. 17 BFSG). Soweit Lucius & Bismarck Immobilienlösungen als Kleinstunternehmen qualifiziert, greifen diese Ausnahmen. Ungeachtet dessen streben wir die Einhaltung der WCAG 2.1 Level AA-Standards an und verbessern die Zugänglichkeit unseres Angebots fortlaufend.
§ 10Schlussbestimmungen
10.1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt die einschlägige gesetzliche Regelung.
10.2 Gerichtsstand
Für Streitigkeiten mit Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand nach §§ 12 ff. ZPO (Wohnsitz des Verbrauchers). Für Streitigkeiten mit Unternehmern gilt als ausschließlicher Gerichtsstand Kiel.
10.3 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.
10.4 Verbraucherstreitbeilegung (§ 36 VSBG)
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
10.5 Änderungen dieser AGB
Wir behalten uns vor, diese AGB zu ändern, soweit dies aus rechtlichen oder sachlichen Gründen erforderlich ist und Ihre wesentlichen Rechte nicht beeinträchtigt werden. Bei wesentlichen Änderungen werden wir Sie rechtzeitig informieren.
10.6 Anwaltliche Empfehlung
Diese AGB wurden auf Basis der geltenden Rechtslage (April 2026) erstellt und berücksichtigen aktuelle Rechtsprechung (insbesondere BGH-Urteil vom 06.03.2025, I ZR 138/24). Für konkrete Rechtsfragen empfehlen wir die Beratung durch einen auf Maklerrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
