Maklerprovision in Schleswig-Holstein: wer zahlt was
Die Frage, wer den Makler zahlt, hat sich seit Ende 2020 grundlegend geändert. Dieser Überblick erklärt die Regeln — allgemein und ohne Anspruch auf Rechtsberatung im Einzelfall.
Die Regelung seit Dezember 2020
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt bundesweit eine gesetzliche Regelung zur Teilung der Maklerkosten beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher. Beauftragt eine Partei den Makler, kann sie höchstens die Hälfte der Provision auf die andere Partei abwälzen — und auch das nur, wenn sie ihren eigenen Anteil nachweislich zahlt.
Das gilt für Schleswig-Holstein wie für jedes andere Bundesland: Die Regelung ist Bundesrecht und kennt keine regionalen Sonderwege.
Wer zahlt in der Praxis
In der Praxis wird die Provision beim Verkauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie an einen Verbraucher heute meist zwischen Verkäufer und Käufer geteilt. Die genaue Höhe ist Verhandlungssache und wird im Maklervertrag festgehalten — sie ist gesetzlich nicht fest vorgegeben.
Für andere Objekttypen — etwa Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte oder Grundstücke — gelten die Teilungsregeln nicht zwingend; hier ist die Provisionsregelung freier gestaltbar.
Worauf Eigentümer achten sollten
Ein seriöser Makler legt die Provisionshöhe transparent offen, bevor ein Vertrag unterschrieben wird. Wer ein Angebot einholt, sollte fragen: Wie hoch ist die Courtage, wie wird sie zwischen den Parteien aufgeteilt, und welche Leistungen sind damit abgedeckt?
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Maklerprovision in Schleswig-Holstein?
- Eine gesetzlich feste Höhe gibt es nicht — die Provision ist Verhandlungssache und wird im Maklervertrag vereinbart. Seit Ende 2020 wird sie beim Verkauf selbstgenutzter Wohnimmobilien an Verbraucher in der Regel geteilt.
- Muss der Käufer die Maklerprovision allein zahlen?
- Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern, die ein Verbraucher kauft, in der Regel nicht: Beauftragt der Verkäufer den Makler, kann höchstens die Hälfte der Provision auf den Käufer entfallen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall.
Transparenz von Anfang an
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